Zusammenfassung des Urteils AGVE 2006 18: -
Die Gesuchsteller, vertreten durch die Inhaberin der elterlichen Sorge, reichten eine Unterhaltsklage gegen ihren Vater ein und stellten gleichzeitig ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege beim Obergericht des Kantons Zürich. Der Obergerichtspräsident wies das Gesuch ab, da die Gesuchsteller nicht ausreichend darlegten, warum eine wesentliche Veränderung der finanziellen Verhältnisse ihres Vaters vorliegen soll. Die Gesuchsteller argumentierten, dass ihr Vater keine Auskunft über seine finanzielle Situation geben wolle. Trotzdem sei eine Erhöhung der Unterhaltsbeiträge gerechtfertigt. Das Obergericht entschied, dass die fehlende Aussichtslosigkeit der Klage nicht ausreichend begründet wurde und wies die Beschwerde der Gesuchsteller ab. Die Gerichtskosten wurden nicht erhoben, und das Gesuch um unentgeltliche Rechtsbeiständung für das Rechtsmittelverfahren wurde abgelehnt.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2006 18 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Versicherungsgericht |
Datum: | 05.04.1995 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2006 18 S.74 2006 Versicherungsgericht 74 [...] 18 § 17 Abs. 3 EG KVG Bei quellenbesteuerten Personen ist der Anspruch... |
Schlagwörter : | Einkommen; Anspruch; Prämienverbilligung; Versicherungsgericht; Personen; Aufrechnung; Einkommens; Vorgehen; Gesamtjahreseinkommen; Anspruchs; Prämienverbilligungen; Steueramts; Prämienverbilli-; Krankenversicherung; Jahreseinkommen; Entscheid; Versicherungsgerichts; Kammer; Sozialversicherungsanstalt; Erwägungen; Steuer-; Fünftel; Vermögens |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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